Gesundheit
In der Gesundheitshilfe müssen sich Schutzkonzepte an sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen anpassen, in denen Kinder und Jugendliche behandelt und gesundheitlich versorgt werden. Von der niedergelassenen Haus- oder Facharztpraxis, über die psycho- oder ergotherapeutische Praxis, der Notfallaufnahme des örtlichen Krankenhauses, der Kinderklinik bis zur kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses. In großen Häusern muss die gesamte Mitarbeiterschaft in die Erstellung eines Schutzkonzepts einbezogen oder wenigstens so gut informiert werden, dass es seine Wirkung entfalten kann. In kleinen ambulanten Einheiten hingegen sind nur wenige Personen gefordert, die die Verantwortung zu übernehmen.
Schutzkonzepte haben immer zwei Ziele: Sie wollen betroffenen Kindern und Jugendlichen vor Ort Hilfe ermöglichen, aber auch verhindern, dass sie in der Einrichtung selbst zum Opfer sexueller Gewalt werden.
In pädiatrischen und psychotherapeutischen Einrichtungen gehört sexueller Missbrauch zum Versorgungsspektrum; der Aspekt der Hilfe ist also Teil des Selbstverständnisses. Sexuelle Gewalt kann der Grund sein, warum medizinische und therapeutische Einrichtungen aufgesucht werden, aber auch das Ergebnis einer Diagnostik. Auch unabhängig von diesem Hintergrund können Ärztinnen bzw. Ärzte und andere Angehörige der Heilberufe eine Schlüsselrolle einnehmen, wenn es darum geht, Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt zu bewahren und Signale betroffener Kinder und Jugendlicher zu erkennen. Wegen ihrer Vertrauensstellung haben sie die Möglichkeit, Unterstützung anzubieten und beispielsweise Kontakt zu Fachberatungsstellen herzustellen, wenn sich Kinder, Jugendliche oder ihre Bezugspersonen wegen einer sexuellen Gewalterfahrung an sie wenden oder wenn sie vermuten, dass ihre Hilfe benötigt wird. Schutzkonzepte helfen dabei, diese Möglichkeiten zu nutzen.
Zum anderen können Schutzkonzepte in der Gesundheitshilfe das Risiko verringern, dass sexuelle Gewalt in der Praxis oder Klinik stattfindet. Dabei geht es um Ansätze, die Schutz für Behandlungs- und Pflegesituationen bewirken, in denen sexueller Missbrauch besonders leicht verübt werden kann. Diesen Teil des Schutzkonzepts anzugehen, verlangt von Verantwortungsträgern in medizinischen Einrichtungen besonders viel, denn die medizinisch-therapeutischen Berufe sind helfende Berufe. Die Vorstellung, dass auch in diesen Arbeitsfeldern Missbrauch ausgeübt werden kann, fällt besonders schwer. Täter und Täterinnen können von der fehlenden Vorstellungskraft profitieren und im Schatten des guten Rufes des Berufsstandes ihre Taten planen und durchführen.
Anregungen
Bismarck, Sylvester von (2014): Leitfaden zum Aufbau eines Präventionskonzeptes gegen sexuellen Kindesmissbrauch in Kinderkliniken. Hg.: Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz in der Medizin. Berlin
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Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. und Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz in der Medizin (2015): Vorgehen bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung - Empfehlungen für Kinderschutz an Kliniken.
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Materialsammlung der Bundesärztekammer mit div. Links und Materialien zum Thema Kinderschutz
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Techniker Krankenkasse: „Gewalt gegen Kinder“ – Handlungshilfen für Arztpraxen in Hessen. Hg.: Hessisches Sozialministerium
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Medizinische Kinderschutzhotline - ein deutschlandweites und kostenloses Angebot für medizinisches Fachpersonal bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Kindesmissbrauch
https://www.kinderschutzhotline.de/